Fragen & Antworten
Wasser
Wird das Embracher Trinkwasser auf seine Qualität hin überprüft?
Zur Sicherstellung der Wasserqualität werden im Embracher Versorgungsgebiet regelmässig Wasserproben entnommen und überprüft.
Sind Chlorothalonil-Metaboliten eine Herausforderung für die Wasserversorgung?
Am 27. März 2023 hat das Kantonale Labor Zürich eine Medienmitteilung publiziert. Darin geht es auch auf die Problematik der Spurenstoffe (Chlorothalonil) ein. Das Labor bestätigt darin, dass das Trinkwasser im Kanton Zürich von guter Qualität ist und unbesorgt getrunken werden kann. Dies gilt selbstverständlich auch für Embrach.
Damit dies auch in Zukunft so bleibt, führen das Kantonale Labor Zürich und die Wasserversorgungen der Gemeinden regelmässige Kontrollen durch. Die Resultate der Kontrollen werden der Bevölkerung seit April online in der «Züri Trinkwasser Map» zur Verfügung gestellt. Die interaktive Karte ist auf der Website des Kantonalen Labors Zürich unter der Rubrik «Trinkwasserqualität» aufgeführt. Auf der interaktiven Karte ist ersichtlich, dass das ganze Gebiet rund um Embrach erhöhte Werte aufweist.
Medienmitteilung: Kantonales Labor veröffentlicht «Züri Trinkwasser Map» | Kanton Zürich (zh.ch)
Direkter Link zur «Züri Trinkwasser Map»: Trinkwasser | Kanton Zürich (zh.ch)
Die betroffenen Wasserversorgungen unternehmen die nötigen Schritte, um weiterhin die Verteilung einwandfreien Trinkwassers als Lebensmittel sicherzustellen. Das Ausmass der Belastung mit Chlorothalonil-Metaboliten (ca. eine Million betroffene Konsumentinnen und Konsumenten) stellt die betroffenen Wasserversorger vor riesige Herausforderungen. Schnelle Lösungen gibt es für viele der betroffenen Versorger nicht, langfristige und nachhaltige aber schon. Für die Zukunft müssen unsere Trinkwasserressourcen besser vor schädlichen Fremdstoffen aus Landwirtschaft und Haushalten geschützt werden. Als wichtigster Schritt wurde Chlorothalonil per Januar 2020 verboten. Weil im Sinne einer Vorsorge der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter extrem tief angesetzt ist, kann mit Chlorothalonil-Metaboliten belastetes Wasser nach wie vor konsumiert werden. Hahnenwasser trinken ist sicher!
Aufgrund dieser Sachlage hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 14. September 2020 eine neue Weisung über die Massnahmen bei Höchstwertüberschreitungen von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser herausgegeben. Die Weisung fordert die Kantone auf, Höchstwertüberschreitungen zu beanstanden und von den Versorgern verhältnismässige Massnahmen einzufordern. Die Wasserversorgungsgenossenschaft Embrach hält sich an die behördlichen Weisungen.
Die wichtigste Massnahme wurde bereits ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird nicht mehr eingesetzt, und die Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser werden allmählich abnehmen. Bis die Metaboliten vollumfänglich abgebaut sind, wird es voraussichtlich einige Jahre dauern.
Seitens Wasserversorgung Embrach durchgeführte Sofortmassnahmen:
- Laufende Beobachtung (Beprobung) und Kommunikation der Metaboliten im Trinkwasser
- Verwerfen von hochbelasteten Quellen, Mischen mit weniger belastetem Trinkwasser
Da die getroffenen Sofortmassnahmen nicht zur Einhaltung der Höchstwerte für Chlorothalonil-Metaboliten geführt haben, hat die Wasserversorgungsgenossenschaft folgende Massnahme in Angriff genommen:
- Netzausbau Trinkwasser resp. Anschluss an Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (dies würde den Bezug von nicht belastetem Trinkwasser ermöglichen).
Die Wasserversorgungsgenossenschaft steht in Kontakt mit dem Kantonalen Labor des Kantons Zürich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Strategie der Wasserversorgungsgenossenschaft im Einklang mit der regionalen Strategie des Kantons steht.
Wann werden die Verbrauchsgebühren und Grundgebühren für das Wasser in Rechnung gestellt und wann werden die Wasserzähler abgelesen?
Die Zählerstandserfassung für die Verrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgt mit einer automatischen Funkauslesung jeweils im Dezember.
Nach dem automatischen Ablesen der Wasserzähler im Dezember erfolgt die Verrechnung der Liegenschaftenabgaben (Wasser/Abwasser/Kehricht) für das laufende Betriebsjahr durch die Gemeinde Embrach im darauffolgenden Monat Januar.
Erfolgt bei einem Eigentümerwechsel (Verkauf Liegenschaft) eine Zählerablesung?
Für die Liegenschaftenabgaben (Wasser/Abwasser/Kehricht) erfolgt bei einem Eigentümerwechsel keine sofortige Abrechnung. Die Gebühren der WVGE (Wasserzins und Grundgebühren) werden zusammen mit den Gebühren der Gemeinde Embrach (Abwasser/Kehricht) einmal jährlich in Rechnung gestellt. Die Zählerstandserfassung für die Verrechnung der Wassergebühren für die WVGE und der Abwassergebühren für die Gemeinde Embrach erfolgt durch uns mit einer automatischen Funkauslesung jeweils im Dezember. Die Rechnungstellung der gesamten Liegenschaftenabgaben für das laufende Betriebsjahr erfolgt durch die Gemeinde Embrach im darauffolgenden Monat Januar.
Gemäss unserer Tarifverordnung werden die Gebühren der WVGE vom demjenigen geschuldet, der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung Eigentümer der Liegenschaft ist. Bei Handänderungen hat die Abrechnung zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer direkt zu erfolgen. Dieses Vorgehen hat die Gemeinde Embrach ebenfalls für ihre Abgaben geregelt.
Anlagen
Wie steht es um die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Embrach?
Die Anlagen der WVGE befinden sich in einem hevorragenden Zustand, werden laufend fachgerecht unterhalten und erfüllen alle Anforderungen an eine moderne Wasserversorgung. Das zuständige Personal wie auch das beratende Ingenieurbüro sind fachlich sehr kompetent und bilden sich laufend weiter, um auf dem neuesten Stand bleiben zu können. Die Anforderungen an eine moderne Wasserversorgung sind:
- Einwandfreie Wasserqualität «Trinkwasser ist unser wichtiges Lebensmittel»
- Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zur Trink-, Brauch- und Löschzwecken
- Hohe Versorgungssicherheit mit gesicherter Wasserbeschaffung durch mindestens zwei unabhängige Einspeisungen
- Ausreichende Speichervolumen (Lösch- und Brauchreserve) und ausreichender Druck im ganzen Versorgungsgebiet
- Einfaches, wirtschaftliches, zweckmässiges Gesamtsystem
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien
Onlineschalter
Ich habe Störungen an der Hauszuleitung oder in der Hausinstallation festgestellt. Was ist zu tun?
Die WVGE behebt Störungen des öffentlichen Wassernetzes.
Die Anlageteile der Hausanschlussleitung ab Grundstücksgrenze ist für die Erstellung und den Unterhalt grundsätzlich Sache des Hauseigentümers. Die WVGE lässt hingegen die Reparaturarbeiten auf Kosten des Hauseigentümers ausführen bzw. in Auftrag geben.
Bei Störungen in der Hausinstallation ist ein örtlicher Sanitär aufzubieten.
Darf Trinkwasser direkt vom Hydranten bezogen werden?
Temporäre Wasserbezüge ab Hydrant sind nicht erlaubt und benötigen eine Bewilligung. Eigenmächtiger Bezug ab Hydrant ist Diebstahl und wird angezeigt.